Nicht nur in der Wuppertaler Stadtentwicklung wird die Einbeziehung privaten Engagements und privater Finanzierungsmöglichkeiten immer wichtiger für die qualitätvolle Entwicklung des öffentlichen Raumes. Die Möglichkeit direkten Einfluss auf die Entwicklung des Stadtteils und die Gestaltung des öffentlichen Raumes zu nehmen, ist ein wichtiger Anreiz zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements. In Wuppertal hat dieses private Engagement eine lange Tradition, da hier bereits seit vielen Jahrzehnten BürgerInnen der Stadt und Vereine maßgeblich bei der Entwicklung der Nordbahntrasse, der Barmer Anlagen oder des Nordparks beteiligt waren.
Aktuell konnten in der Barmer Innenstadt durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der lokalen privat organisierten Immobilien-Standort-Gemeinschaft (ISG) Barmen Werth (Öffnet in einem neuen Tab) bereits einige Entwicklungsimpulse umgesetzt werden. Die Neugestaltung der Fußgängerzone oder die Einrichtung des „Barmer Lichterzaubers“ sind hier nur einige positive Beispiele dieser erfolgreichen Zusammenarbeit.
Auf Grundlage der Städtebauförderrichtlinien der „Lebendigen Zentren“, sind die sogenannten „Verfügungsfonds“ wichtige Instrumente der Aktivierung lokaler Unterstützung. Hier kann jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, mit dem gleichen Betrag aus dem Etat der Städtebauförderung bezuschusst werden. In Barmen befinden sich aktuell bereits zwei Verfügungsfonds in der Umsetzung. Innerhalb des Verfügungsfonds ISG Werth und des Verfügungsfonds zum Gesamtgebiet ISEK konnten bereits einige Projekte beantragt und durch ein lokales Gremium aus fach- sachkundigen BürgerInnen zur Umsetzung empfohlen werden. Die Umsetzung erfolgt in Eigenregie des Antragsstellers auf Grundlage der Vergabegrundsätze der Stadt Wuppertal.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung eines Projektes aus dem Verfügungsfonds ist der Mehrwert für den Stadtteil sowie die Bereitstellung von Privatkapital, welchem zu gleichen Teilen öffentlichen Fördermittel hinzugefügt werden. Fördermittelempfänger ist zunächst die Stadt Wuppertal. Der Gesamtetat der Verfügungsfonds wird von der Gemeinde jährlich festgelegt und richtet sich nach der Höhe der privaten Mittel.